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Gästeliste
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lad ich ein ? Eltern? Geschwister? Freunde?
Nachdem Sie die mögliche Anzahl Gäste an der Menge der
zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abgepasst haben,
müssen Sie entscheiden, wer alles eingeladen werden kann
(oder muss).
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Sie sollten
keineswegs Personen einladen , die Sie nicht einladen möchten,
aber nach gut bürgerlicher Sitte müssten. Ignorieren
Sie die Meinungen und Vorstellungen Ihrer Umgebung. Laden Sie
nach Ihrem Gutdünken ein - schliesslich ist es
Ihr Fest!
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Es müssen
eingeladen werden:
o Die Eltern der Braut und des Bräutigams
o Brüder und Schwestern der Brautleute
o Taufpatin und Taufpate der Brautleute
o Grosseltern der Brautleute
o Trauzeugen und Tafelmajoren mit Begleitung
Auch bei bescheidenem
Budget werden zudem eingeladen:
o Sehr gute Freunde und Bekannte
o Pfarrer, der Sie getraut hat
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Nicht
zwingend,
oder nur bei grossem Budget werden eingeladen. Die meisten der Leute
werden auf den Polterabend eingeladen.
o Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousin u.s.w. mit Begleitung
o weitere Freunde mit oder ohne Begleitung
o Chef mit Begleitung (bei grossen Firmen nicht üblich!)
o Geschäftskolleginnen und Geschäftskollegen ohne Begleitung
o Vereinsdelegationen (bestehend aus ca. 2-4 Personen pro Verein)
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Ist
euer Bekanntenkreis oder eure Verwandtschaft sehr gross
und könnt Ihr euch nur schlecht auf Personen einigen,
so plant nach der Trauung einen zeitlich ausgedehnten Aperitif
ein, bei welchem Sie genügend Zeit haben, mit möglichst
vielen Gästen zu sprechen, bevor Sie mit der Gesellschaft
weiterziehen. Die Enttäuschung über die nicht
erfolgte Einladung dürfte sich dadurch in Grenzen halten.
Ein weiterer Aperitif auf dem Ausflug mit der Hochzeitsgesellschaft
würde somit überflüssig.
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